- Rechtsverhältnis
- n <-ses, -se> юр правовые отношения
Универсальный немецко-русский словарь. 2014.
Универсальный немецко-русский словарь. 2014.
Rechtsverhältnis — Ein Rechtsverhältnis ist die Beziehung zweier Rechtssubjekte zueinander oder die Beziehung eines Rechtssubjekts zu einem Rechtsobjekt, soweit sie durch rechtliche Kategorien bestimmt ist. Innerhalb einer Rechtsordnung ist ein Rechtsverhältnis… … Deutsch Wikipedia
Rechtsverhältnis — Rẹchts|ver|hält|nis, das (Rechtsspr.): 1. rechtlich geordnetes, bestimmte Rechte u. Pflichten begründendes Verhältnis, in dem Personen bzw. Personen u. Gegenstände zueinander stehen. 2. <Pl.> rechtliche Verhältnisse. * * * Rechtsverhältnis … Universal-Lexikon
Internationales Privatrecht (Deutschland) — Das Internationale Privatrecht (kurz: IPR) der Bundesrepublik Deutschland ist der Teil des deutschen Rechts, der entscheidet, welches (materielle) Privatrecht inländische Behörden und Gerichte auf einen Sachverhalt mit Auslandsberührung… … Deutsch Wikipedia
Rechtsbeziehung — Ein Rechtsverhältnis ist die Beziehung zweier Rechtssubjekte zueinander oder die Beziehung eines Rechtssubjekts zu einem Rechtsobjekt, soweit sie durch rechtliche Kategorien bestimmt ist. Innerhalb einer Rechtsordnung ist ein Rechtsverhältnis… … Deutsch Wikipedia
Fairneß — Fairness geht als Begriff auf das englische Wort „fair“ („anständig“, „ordentlich“) zurück. Fairness drückt eine (nicht gesetzlich geregelte) Vorstellung individueller Gerechtigkeit aus. Fairness lässt sich im Deutschen mit akzeptierter… … Deutsch Wikipedia
Rechtsbezeugend — Deklaratorisch („klarstellend“; lat. declarare „deutlich bezeichnen“) bedeutet in der juristischen Fachsprache, dass die Rechtswirkung schon vor dem deklaratorischen Rechtsakt eingetreten ist. Bei einem deklaratorischen Rechtsakt wird also… … Deutsch Wikipedia
Arbeitsverhältnis — Posten; Stellung; Job; Stelle; Anstellung * * * Ạr|beits|ver|hält|nis 〈n. 11〉 Rechtsverhältnis zw. Arbeitnehmer u. Arbeitgeber ● in einem Arbeitsverhältnis stehen angestellt, dauernd gegen Entgelt beschäftigt sein; in keinem Arbeitsverhältnis… … Universal-Lexikon
Schuldverhältnis — Schụld|ver|hält|nis 〈n. 11; unz.〉 Rechtsverhältnis zw. Schuldner u. Gläubiger * * * Schụld|ver|hält|nis, das (Rechtsspr., Wirtsch.): Rechtsverhältnis zwischen Schuldner u. Gläubiger. * * * Schuldverhältnis, ein Rechtsverhältnis zwischen… … Universal-Lexikon
Deklaratorisch — (rechtsbekundend, klar oder feststellend; lat. declarare, „deutlich bezeichnen“) bedeutet in der juristischen Fachsprache, dass die Rechtswirkung schon vor dem Rechtsakt eingetreten ist. Bei einem deklaratorischen Rechtsakt wird also lediglich… … Deutsch Wikipedia
Fairness — geht als Begriff auf das englische Wort „fair“ („anständig“, „ordentlich“) zurück. Fairness drückt eine (nicht gesetzlich geregelte) Vorstellung individueller Gerechtigkeit aus. Fairness lässt sich im Deutschen mit akzeptierter Gerechtigkeit und… … Deutsch Wikipedia
Juristisch — Justitia auf dem Gerechtigkeitsbrunnen am Frankfurter Römerberg. Das Recht im Sinne herrschaftlicher Rechtsordnungen mit gesetzgebender Institution wird allgemein als objektives Recht bezeichnet. Als solches besteht es aus der Gesamtheit der… … Deutsch Wikipedia